Markgraf Karl II. von Baden und das Kloster Lichtenthal vergleichen sich dahingehend, dass das Kloster die Pfarrkollatur zu Pforzheim an den Markgrafen abtritt, von seinem Zehntanteil dem Pfarrer aber weiterhin die diesem zustehende Kompetenz reichen wird, wogegen der Markgraf das Zehnthaus des Klosters um 250 bar bezahlte Gulden vom Hundeeinlager befreit.