Die Brüder Gerhard und Adolf, Grafen zu Virneburg, übergeben für sich und ihre Erben gegen eine Geldsumme, die sie erhalten haben, als Gunst der ehrsamen Jungfrau Eva von Wysse, Klosterjungfrau zu Dietkirchen bei Bonn, auf Lebenszeit ihren Hof zu Eschbach mit allen Nutzungen und Zubehör, wie sie diesen zurückgekauft haben von Dietrich von Virneburg, gen. von Kaltenborn (Caldenborn), Sohn des (å) Herrn Philipp von Virneburg, und von Ulke, der Witwe von dessen Bruder Philipp von Kaltenborn und ihren Kindern. Sie geloben, die Klosterjungfrau in diesem Besitz zu schirmen und niemandem zu gestatten, sie daran zu hindern. Für den Fall des Zuwiderhandelns erklären sie sich oder ihre Rechtsnachfolger für ehrlos, meineidig und in der Acht des Kaisers und den Bann des Papstes verfallen und legen eine pene von 200 Goldgulden für jeden Verstoß dagegen fest. Nach dem Tod der Jungfrau Eva soll der Hof um des Seelenheiles der Aussteller und ihrer Brüder willen an den Altar auf der Burg Virneburg fallen. Damit soll eine Kaplanei ausgestattet werden, wobei der Geistliche auf der Burg wohnen soll, damit der Altar immer besungen wird. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., ab, 1(?) liegt besch. bei - Rv.