Testament des Salomon Zeidler von Hopfenbach. Die Zinsen des an die Stadt Bautzen geliehenen Kapitals in Höhe von 20000 Gulden sollen zur Hälfte an die Tochter Dorothea Russ und ihren Mannesstamm und zur Hälfte an den Mannesstamm Peter Zeidlers und dessen Enkel Haugk und Salomon Zeidler fallen. Beim Aussterben einer Linie fällt das Kapital der Stadt Bautzen zu. Bei einer Kündigung zahlt die Stadt nur die Hälfte des Kapitals aus, und zwar an Peter Zeidlers Mannesstamm, an die Schwester Anna als Heiratsgut, an ihren Vormund, an Georg Zeidlers Enkel in Iglau, an Ludwig Zeidlers Töchter in Prag und an weitere Verwandte. In einem Nachtrag vom 6. Januar 1604 wurde das Testament durch den Bautzener Stadtschreiber und Notar Caspar Pick (Biccius) beglaubigt.