Die Richter des geistlichen Gerichts zur Roten Tür in Würzburg entscheiden zwischen dem Geistlichen Johann, Fritz Markharts Sohn von Würzburg, des Pfründenmeisters vom Benediktinerkloster zur Aue einerseits und seinem Vater Fritz Markhart, Kunz Wenzlin seinem Schwager und Gerhus seiner Schwester andererseits, daß gen. Johann fünf Morgen Weingarten sein Lebtag bauen und genießen solle und nach seinem Tod der Propst und Convent zu Aue diesen Weingarten mit allen Rechten haben solle.