Wilhelm Erbtruchseß und Freiherr zu Waldburg, Schweikhard Freiherr zu Gundelfingen und Johann Marquard von Königsegg Freiherr zu Aulendorf bekennen als Vormünder der Söhne des Erbtruchsessen Jörg Freiherrn zu Waldburg, daß sich Baltus Stärck von Fenken ("Fenchen"), Sohn des Hans Stärck und der Agta Brunner ("Prunnerin"), für 3 fl rh aus der Leibeigenschaft freigekauft hat, mit der er als ein Zinser St. Veits an die Grafschaft Waldburg gehörte. Sie sprechen ihn frei und werden ihn nicht mehr wegen der Leibeigenschaft behelligen. Die Güter betreffend, die er in der Steuer liegen hat, soll es so gehalten werden, wie es der Vertrag der Mündel mit ihrer Landschaft bestimmt. Der Freigesprochene kann Schirm oder Burgrecht anderer Herren annehmen wie er will. Wenn er wieder in die Herrschaft Waldburg zieht, muß er wieder Leibeigener werden oder sich deshalb mit der Herrschaft vertragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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