Peter Beck, Fischer zu Großkötz, hat von Ulrich Ehinger von Großkötz, Bürger zu Ulm, seinem günstigen Juncker, auf Lebenszeit dessen Haus, Hofraite, Stadel und Garten zu Großkötz neben der Frauenkirche gelegen, erhalten und dazu nachstehende Äcker und Wälder: gegen Bubesheim (Bubeßhain) 2 Jauchert Ackers, gegen Schnekenhofen, 3/4 Ackers am Kreuzweg, gegen Ochsenhausen 1/2 Jauchert am Riederweg und den Weiher stoßend, 3/4 Ackers auch am Riederweg, ein ¿anwender¿, 1 Jauchert im Rathlis Ried; dann 1 Mädhlein im Kleinkötzer Ried, angrenzend an Junker Wilhelm von Schwendis Mahd und die Günz (¿gintz¿), ein zweites am Beche im Rieder Feld und ein Drittes im Schneckenhofer Feld, am Junker Dietrichs von Rot zu Rieden Mahd stoßend; ferner ein von Untermarken ungreuztes Fischwasser in der Günz zu Großkötz ¿ was alles sein Vatter, Hans Fischer von dort, innegehabt und hinterlassen hat. Er gelobt, daran alle Pflichten, wie andere Armleute und Hintersassen, zu erfüllen und als Gült und Wassergeld alle Thomastag 42 Pfund Heller Ulmer Währung zu richten, sowie an den vier Quatembern und an Martini die Herrschaft mit Fischen für zwei Tische zu versehen oder dafür bzw. 4 und 10 Groschen zu geben; überdies behält sich der Junker das Recht vor, zwölf Tage im Jahr zu fischen, wobei ihm der Beständer seine eigene Person, seine Knechte und das beste Zeug zur Verfügung stellen muß. Von dem, was hiebei täglich an Fischen gefangen wird, kann sich der Herr die besten zu einer Mahlzeit für acht Personen heraus suchen. Außerdem hat ihm der Fischer auf Verlangen jederzeit Fische zum üblichen Preise zu verkaufen; er darf auch keine fortschicken, ohne sie vorher der Herrschaft, wenn sie ihre Haushaltung im Orte nimmt, angeboten zu haben. Ein Verkauf seiner Gerechtigkeit hängt von der Zustimmung des Herrn ab. Fällt der Prozeß mit der Gemeinde Großkötz wegen eines Wasserflusses bei der näheren Mühle, ¿so der bech oder güntz genant wirdet¿, welche letzteren jede Partei für sich beansprucht, zu Ungunsten des Fischers aus, so hat derselbe nichts destoweniger die bezeichneten Abgaben zu leisten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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