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Der Guardian und die Brüder des Franziskanerklosters in Fulda
bekunden laut einer nachfolgend inserierten Urkunde, dass ihnen und ihren
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1626 Januar 31
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 in Holzkapsel, Siegel Nr. 2 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum Fuldae anno et die quibus supra
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Guardian und die Brüder des Franziskanerklosters in Fulda bekunden laut einer nachfolgend inserierten Urkunde, dass ihnen und ihren Vorfahren auf ihre Bitten hin von Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, sowie vom Dekan und dem Konvent von Fulda eine Urkunde ausgestellt und besiegelt wurde, die ihrem Kloster das bei Fulda gelegene Marienkloster (monasterii montis beatae Mariae virginis prope Fuldam) zum Aufenthalt zugewiesen hat. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. Inserierte Urkunde von 1626 Januar 31 [Nr. 1820]: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], gewählter und bestätigter Abt von Fulda, der Dekan des Klosters, Eberhard Hermann Schutzbar (Schützsper), genannt Milchling, sowie der ganze Konvent bekunden aufgrund vorliegender Dokumente, dass sie schon vor Jahren zur Förderung des Gottesdienstes, zum Heil der Seelen und zur Förderung des Ordens der Franziskaners, der der regelhaften Observanz unterliegt, diesen Orden nach Fulda gerufen haben. In Fulda wurde dem Orden zum Aufenthaltsort der Platz neben der Kirche von St. Severus zugewiesen, wo dieser mit der Zeit seine Unterkunft errichtete. Da die Mönche dort nur in unbequemer Weise unterkommen konnten, wurde mit dem Abt und den Brüdern über eine andere Unterkunft beratschlagt. Nach reiflicher Überlegung wurde als neuer Unterkunftsort des Klosters der nahe der Stadt gelegene Frauenberg gewählt, was die Vertreter des Klosters Fulda einmütig bestätigten. Zugleich wurden Maßnahmen zur Verbesserung der neuen, aber immer noch dürftigen Ansiedlung der Klostergemeinschaft getroffen: Sollte es zukünftig dazu kommen, dass vom Kloster Fulda das Kloster auf dem Frauenberg wieder in die Nutzung des Benediktinerordens überführt wird oder jenes zu Zeiten einem anderen Zweck zugeführt oder verpflichtet sein wird, dann sollen die Franziskaner es wieder zu verlassen. Für diesen Fall bestimmt das Kloster, dass den Franziskanern nach dieser zweiten Vertreibung ein anderer Ort in der Nachbarschaft zur Verfügung gestellt wird, der den Regeln ihrer Gemeinschaft gerecht wird und versprechen, nach einem entsprechenden Gebäude zu suchen. Sie versprechen dies gemäß den gegenüber den Franziskanern in Vergangheit und Gegenwart abgegebenen Versprechungen. Die Franziskaner erhalten aus der Hand des Abtes ein jährliches Almosen, wobei dieser dazu verpflichtet sein soll, den Küchendienern das ihnen nötige Holz (ligni necessarii focarii) und zweimal frisch gebrautes Bier (ex bina braxatione cervisiae) zu geben. Die Franziskaner akzeptieren diese Vereinbarung und versprechen, dass sie in der großen Kirche des Klosters Fulda zu den gegebenen Zeiten mit einer Abordnung an festlichen Zusammenkünften wie feierlichen Gottesdiensten oder Totenfeiern teilnehmen werden. Diesen Revers hat für die Franziskaner Bruder Jakob Bergaigne, derzeit der Generalkommissar des Franziskanerordens in den Provinzen Belgien, der Sächsischen Franziskanerprovinz vom Hl. Kreuz, Straßburg, Köln, Irland (Hyberniae), England und Schottland mit seinem Siegel bestätigt. Einmütig haben der vorgenannte Abt, der Dekan und der Konvent von Fulda dieses Rechtsgeschäft mit ihrem großen Geschäftssiegel (sigillo maiori ad causas vocato) bekräftigt. Ausstellungsort: Fulda. (...quae datae sunt in civitate nostra Fuldensi die ultimo mensis Ianuarii anno Dominicae incarnationis post millesimum sexcentesimum vigesimo sexto). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt und Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Jakob Bergaigne, Generalkommissar des Franziskanerordens
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. Nr. 1820.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Dioecesis Fuldensis cum annexa sua hierarchia, Nr. CLXXXI
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.