Bernt Snypert, Joh. von Langeraeck, Gabel Grys und Willem von der Wey, Schöffen zu Huessen, weisen auf Ansuchen des Richters Henrick Haverkamp Recht auf den Anspruch Roeberts Staell von Holsteen auf 1/3 von 31 rheinischen Gulden Jahresrente, welche Godert von der Reck mit seiner verstorbenen Frau von den Boetzeler aus dem Gute Holthuysen im Schöffentum Huessen erheiratet hatte, und woran Roebert durch seine Frau, Goderts Tochter, geerbt wäre, und an 4 rheinischen Gulden, welche Godert noch an dem Gute erkauft habe. Roeberts Vertreter Harman Snypert läßt sich durch den geschworenen Gerichtsboten Joh. von Dolre einweisen und verkauft die Pfandstücke an Joh. Snypert um 600 rheinische Gulden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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