Wilhelm Freiherr zu Grafeneck, Statthalter Wilhelms, Grafen zu Sulz, Hofrichter zu Rottweil, gebietet Christoff und Heinrich, Erbschenken zu Limpurg sowie Statthaltern und Räten zu Ellwangen den Jacob Meyer und weitere Bürger zu Gmünd mit dem als Anleiter auf sie gekommenen, näher bezeichneten Besitz des in die Acht des Hofgerichts erklärten Hans Georg Adelmann von Adelmannsfelden zu schützen und zu schirmen. Orig.-Perg., 1 S. abg.