Erzbischof Gerlach zu Mainz und Ruprecht der Ältere Pfalzgraf bei Rhein entscheiden in Streitfragen der Gebrüder Adolf und Johann Grafen von Nassau, und zwar: 1. wegen ihrer gemeinsamen Schuld zu Limburg (1200 Pfund) und deren Lösung mit dem Zolle zu Cleen, 2. wegen der Güter des Wilhelm Hepe zu Wellmich, 3. wegen der Vogtei zu Bleidenstadt, 4. wegen des Schirmes über das Neue Kloster (Clarenthal) und der Höfe desselben, 5. wegen Neuhof und der für Adolfs Gemahlin Margarethe darauf angewiesenen Morgengabe und 6. der Zugehörigkeit des Klosters Walsdorf zur Herrschaft Idstein. Alle Mißhelligkeiten pp. zwischen den beiderseitigen Mannen, Burgmannen und Beamten sollen durch beiderseits zu ernennende Schiedsrichter nebst Obmann gschlichtet werden. Einlager in Limburg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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