Erzbischof Gerlach zu Mainz und Ruprecht der Ältere Pfalzgraf bei Rhein entscheiden in Streitfragen der Gebrüder Adolf und Johann Grafen von Nassau, und zwar: 1. wegen ihrer gemeinsamen Schuld zu Limburg (1200 Pfund) und deren Lösung mit dem Zolle zu Cleen, 2. wegen der Güter des Wilhelm Hepe zu Wellmich, 3. wegen der Vogtei zu Bleidenstadt, 4. wegen des Schirmes über das Neue Kloster (Clarenthal) und der Höfe desselben, 5. wegen Neuhof und der für Adolfs Gemahlin Margarethe darauf angewiesenen Morgengabe und 6. der Zugehörigkeit des Klosters Walsdorf zur Herrschaft Idstein. Alle Mißhelligkeiten pp. zwischen den beiderseitigen Mannen, Burgmannen und Beamten sollen durch beiderseits zu ernennende Schiedsrichter nebst Obmann gschlichtet werden. Einlager in Limburg.
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Erzbischof Gerlach zu Mainz und Ruprecht der Ältere Pfalzgraf bei Rhein entscheiden in Streitfragen der Gebrüder Adolf und Johann Grafen von Nassau, und zwar: 1. wegen ihrer gemeinsamen Schuld zu Limburg (1200 Pfund) und deren Lösung mit dem Zolle zu Cleen, 2. wegen der Güter des Wilhelm Hepe zu Wellmich, 3. wegen der Vogtei zu Bleidenstadt, 4. wegen des Schirmes über das Neue Kloster (Clarenthal) und der Höfe desselben, 5. wegen Neuhof und der für Adolfs Gemahlin Margarethe darauf angewiesenen Morgengabe und 6. der Zugehörigkeit des Klosters Walsdorf zur Herrschaft Idstein. Alle Mißhelligkeiten pp. zwischen den beiderseitigen Mannen, Burgmannen und Beamten sollen durch beiderseits zu ernennende Schiedsrichter nebst Obmann gschlichtet werden. Einlager in Limburg.
150, U 60
150 Fürstentum Nassau-Weilburg (Kernbestand)
Fürstentum Nassau-Weilburg (Kernbestand) >> 1 Urkunden >> 1 Generalia >> 1351-1360
1358 Januar 11
Original, Pergament, Siegel der beiden Aussteller; mit Abschrift und Auszug
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. Wiesbaden 1358 Donnerstag vor dem 18. Tage
Vermerke (Urkunde): Zeugen: von Seiten des Adolf als Zeugen die Ritter Marsiliis von Ryfenberg und Heinrich von den Erlin und der Knappe Gademar von Wysebaden und im Namen des Johann die beiden Ritter Franke von Cronenberg und Syfrid von Rynberg sowie Heinrich von Milchelnbach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: von Seiten des Adolf als Zeugen die Ritter Marsiliis von Ryfenberg und Heinrich von den Erlin und der Knappe Gademar von Wysebaden und im Namen des Johann die beiden Ritter Franke von Cronenberg und Syfrid von Rynberg sowie Heinrich von Milchelnbach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ