Johan von Soyngen, Richter zu Hagen, beurkundet, daß Johan zu Waterhövell und seine Ehefrau aus ihrem dortigen Gute eine Jahresrente von 1 Goldgulden verkaufen an die Vorsteher der Gottesheiligen Bruderschaft zu Hagen, Johan Schulte zu Wehringhausen und Jakob Horbecker, mit dem Recht des Wiederkaufs mit 25 Goldgulden.

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Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv
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