Testament des Herman Schürickman vom 20. Juni 1646, verkündet am 31. Oktober 1653.
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B-Testa, II 358
B-Testa Testamente
Testamente >> 1600-1699
(1627) 1646-1653
Darin: 27.10. 1627 Urkunde (Abschrift) des Richters und Gografen Johan Hobbeling in Sendenhorst, ausgefertigt von dem Notar Ernst von der Becke; Abschrift ist beglaubigt von dem Notar Johan Möllenkamp: der Schwager des Testators, Kaspar Molling schuldete aus dem Gute zur Wysch im Ksp. Sendenhorst dem Werner Cloet zu Severing 130 Th. hierfür hatte sich der Testator verbürgt und die Summe bezahlt. Er wird jetzt von dem Gografen in den Besitz und den Nießbrauch des Hauses zur Wysch und seiner Pertinentien bis zu seiner Befriedigung eingewiesen.
Enthält: Er ist Leutnant der Stadt Münster unter Hauptmann Niedecker. Als Erben werden eingesetzt seine 3 Söhne aus 1. Ehe, namens Gerdt, Johan und Wilbrand. Er setzt ein Vermächtnis von 200 Th. aus, davon erhält 1. 70 Th. seine jetzige Frau Gertrud Hassevort, früher Witwe des Leutnants Finger, von der er keine Kinder hat, 2. 100 Th. der älteste Sohn, der Kornet Wenmar Finger und Kinder, 3. 25 Th. das Kind Johan Niklas und dessen Mutter Maria; er hat nämlich durch Vertrag vom 29.6. 1638 bei seiner Heirat mit Gertrud Hassevort diese 200 Th. für den Fall seines Todes versprochen. Der Vertrag ist geschlossen im Hause des Bernhard Boemken auf der Hundtstegge auf der Kammer, welche die Eheleute Hauptmann Kett [?] und Alheit zum Brocke gemietet hatten; Zeuge oder Urkundsperson war Johan Steinfurth. Der Kolon Hasse auf Hassen Erbe in Ennigerloh schuldet ihm 300 Th. rückständiger Pacht, der Pastor Eberhard Wiedeman in Drensteinfurt 100 Th. Zeugen: Balthasar Morrien und M. Thonnies Bonnefelt. Von Rats wegen Bernard Huge.
Enthält: Er ist Leutnant der Stadt Münster unter Hauptmann Niedecker. Als Erben werden eingesetzt seine 3 Söhne aus 1. Ehe, namens Gerdt, Johan und Wilbrand. Er setzt ein Vermächtnis von 200 Th. aus, davon erhält 1. 70 Th. seine jetzige Frau Gertrud Hassevort, früher Witwe des Leutnants Finger, von der er keine Kinder hat, 2. 100 Th. der älteste Sohn, der Kornet Wenmar Finger und Kinder, 3. 25 Th. das Kind Johan Niklas und dessen Mutter Maria; er hat nämlich durch Vertrag vom 29.6. 1638 bei seiner Heirat mit Gertrud Hassevort diese 200 Th. für den Fall seines Todes versprochen. Der Vertrag ist geschlossen im Hause des Bernhard Boemken auf der Hundtstegge auf der Kammer, welche die Eheleute Hauptmann Kett [?] und Alheit zum Brocke gemietet hatten; Zeuge oder Urkundsperson war Johan Steinfurth. Der Kolon Hasse auf Hassen Erbe in Ennigerloh schuldet ihm 300 Th. rückständiger Pacht, der Pastor Eberhard Wiedeman in Drensteinfurt 100 Th. Zeugen: Balthasar Morrien und M. Thonnies Bonnefelt. Von Rats wegen Bernard Huge.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:39 MEZ