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Hanns Stocke nimmt von Johann, Graf zu Wertheim, dessen Hof zu Bettingen zu Erbzins, ausgenommen die Wiesen der Grafen Johann und Michel uff dem Breitfurt und 10 Morgen Wiesen an der Bache, die Cuntz Johans waren. Der jährliche Zins beträgt 9 Malter Korn nach Wertheimer Maß und 1 Fastnachtshuhn, das Korn lieferbar auf das gräfliche Kornhaus zu Wertheim zwischen Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt. Der Beliehene verpflichtet sich, innerhalb der nächsten 4 Jahre Eigenes im Wert von 20 fl. in den Hof "zu ursatze" zu setzen; haben nach Verlauf dieser Zeit er oder seine Erben dem Hof nicht zu eigen erworben, so sollen sie an ihre 20 fl. erinnern, worauf die Summe mit Einwilligung des Grafen und der Grafschaft in etwas angelegt wird, das dann zu dem Hof gehört. Als Bürgen werden eingesetzt Cuntz Stock zu Wertheim und Heintz Arnolt zu Bettingen. Bei Verletzung irgend einer Bedingung von seiten des Beliehenen verfällt der Hof einschließlich des Ursatzes dem Herrn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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