Ritter Walz vom Stein von Reichenstein tritt in das Bürgerrecht von Ulm auf 10 Jahre gegen je 5 Gulden und eine Strafe von 100 Gulden bei vorzeitiger Abgabe und setzt zu Bürgen seinen Bruder Ritter Bertold, Konrad vom Stein genannt von Ellerbach, Walther vom Stein von Reichenstein, seine Vettern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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