Ort von Weingarten quittiert Kurfürst Philipp von der Pfalz dessen Wiederkauf und Auszahlung über ein Drittel eines Gültbriefs. Dieser war ursprünglich am 6.10.1477 über 25 Gulden jährlicher Gült und 500 Gulden Hauptgeld, verwiesen auf den Zoll zu Germersheim, ausgestellt worden und über Konrad von Lengenfeld und dessen Witwe Katherina von Dahn (Thane) (+) an Kaspar Zorn von Bulach, Ritter, Heinrich von Ramberg und Ort von Weingarten vererbt worden. Nun hat Ort um die Einlösung seines Drittels, nämlich 8 1/3 Gulden Gülte für 166 Gulden 17 Albus Hauptgeld gebeten und das Geld erhalten, sodass der Hauptbrief nur noch Kaspar, Heinrich und deren Erben mit ihrem Anteil von 6 2/3 Gulden Gülte und 333 Gulden 9 Albus Hauptgeld betrifft. Als Siegelbittzeuge wird Johann von Morschheim hinzugebeten.
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Ort von Weingarten quittiert Kurfürst Philipp von der Pfalz dessen Wiederkauf und Auszahlung über ein Drittel eines Gültbriefs. Dieser war ursprünglich am 6.10.1477 über 25 Gulden jährlicher Gült und 500 Gulden Hauptgeld, verwiesen auf den Zoll zu Germersheim, ausgestellt worden und über Konrad von Lengenfeld und dessen Witwe Katherina von Dahn (Thane) (+) an Kaspar Zorn von Bulach, Ritter, Heinrich von Ramberg und Ort von Weingarten vererbt worden. Nun hat Ort um die Einlösung seines Drittels, nämlich 8 1/3 Gulden Gülte für 166 Gulden 17 Albus Hauptgeld gebeten und das Geld erhalten, sodass der Hauptbrief nur noch Kaspar, Heinrich und deren Erben mit ihrem Anteil von 6 2/3 Gulden Gülte und 333 Gulden 9 Albus Hauptgeld betrifft. Als Siegelbittzeuge wird Johann von Morschheim hinzugebeten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 210
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1490 Februar 24 (uff eschermitwoch)
fol. 248r-248v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Ort von Weingarten; Johann von Morschheim
Siegler: Ort von Weingarten; Johann von Morschheim
Dahn, Katharina von; m. Konrad von Lengenfeld, m. Kaspar Zorn von Bulach, 1490 tot
Lengenfeld, Konrad von; Vogt zu Germersheim, erw. 1443, 1462 tot
Ramberg, Heinrich von; Schultheiß zu Hagenau, 1483, 1490
Weingarten, Ort von; Amtmann zu Scharfeneck, erw. 1477, 1491, 1499 tot
Zorn von Bulach, Kaspar; Ritter, erw. 1482, 1497
Germersheim GER
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:01 MESZ
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