Ort von Weingarten quittiert Kurfürst Philipp von der Pfalz dessen Wiederkauf und Auszahlung über ein Drittel eines Gültbriefs. Dieser war ursprünglich am 6.10.1477 über 25 Gulden jährlicher Gült und 500 Gulden Hauptgeld, verwiesen auf den Zoll zu Germersheim, ausgestellt worden und über Konrad von Lengenfeld und dessen Witwe Katherina von Dahn (Thane) (+) an Kaspar Zorn von Bulach, Ritter, Heinrich von Ramberg und Ort von Weingarten vererbt worden. Nun hat Ort um die Einlösung seines Drittels, nämlich 8 1/3 Gulden Gülte für 166 Gulden 17 Albus Hauptgeld gebeten und das Geld erhalten, sodass der Hauptbrief nur noch Kaspar, Heinrich und deren Erben mit ihrem Anteil von 6 2/3 Gulden Gülte und 333 Gulden 9 Albus Hauptgeld betrifft. Als Siegelbittzeuge wird Johann von Morschheim hinzugebeten.