Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Friedrich I. von Pfalz-Simmern überantworten dem Prior und Konvent der Regularkanoniker zu Hirzenhain zur Reformierung das Kloster Schwabenheim bei Kreuznach im Mainzer Bistum, das in der Versehung der Gottesdienste nachgelassen und in seiner weltlichen Versorgung abgenommen hat. Damit die Hirzenhainer Konventualen ihre geistlichen Pflichten und insbesondere das Gebet an die Vorfahren der Aussteller besser versehen können, erlassen diese auf 10 Jahre Wagenfahrt, Karchfahrt, Atzung, darunter die Stellung von Jägern und Hunden, Frondienste, Bede, Schatzung, Steuer sowie alle andere Dienstbarkeiten, die die Aussteller bislang innegehabt haben. Nach Ablauf der 10 Jahre soll der Konvent ersatzweise für die genannten Dienste jährlich zu St. Martinstag 50 Malter Hafer anteilsweise an die Aussteller nach Kreuznach, namentlich an die fürstlichen Truchsessen und Landschreiber, ausrichten. Zu Feldzügen und Heerlagern soll der Konvent zudem einen Wagen mit vier Pferden schicken und dienen, solange Heerzug und Feldlager währen. Die Aussteller nehmen das Kloster mit allen Leuten und Gütern in ihren erblichen Schirm, versichern Schutz und rechtliche Handhabe, wenn das Kloster dies begehrt, und weisen ihre Amtleute, Untertanen, Gemeinden usw. in ihren Fürstentümern um Beachtung an.