Kaiser Rudolf II. macht bekannt, daß er auf Bitten des Abts Konrad von Werden und Helmstedt diesen mit den Regalien, Lehen, weltlicher Herrschaft, Rechten, Leuten, Gütern, Diensten, An- und Niederfall, Wildbann, Münzen, Zinsen und Gülten belehnt hat entsprechend dem Inhalt der alten Privilegien und Briefe. Der Abt verpflichtet sich zur Treue gegenüber dem Kaiser und wird diese Verpflichtung auch bei seinem persönlichen Erscheinen am Hof bestätigen. Der Kaiser befiehlt allen weltlichen Obrigkeiten und Gerichten des Reichs, den Abt in seinen Rechten zu schützen. Zuwiderhandelnden droht die Ungnade des Kaisers und eine Strafe von 50 Mark Gold. - Es siegelt der Aussteller.