Kaiser Friedrich III. bestätigt auf Ansuchen des Meisters Peter Knorr, Propst zu Wetzlar, Liebfrauen, die Freiheiten von Stift, Kapitel und Propstei zu Wetzlar und befiehlt, sich bei Strafe von 50 Mk lötigen Goldes, je zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und an das Stift zu bezahlen, darin unangetatstet zu lassen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner