Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Irrungen mit Dieter, Heinrich und Tham von Handschuhsheim über den Salmengrund zu Seckenheim bestanden haben. Nachdem der Pfalzgraf den Salmengrund eine Weile gebraucht und vermeint hatte, dass er ihm zustünde, war er unterrichtet worden, dass der Salmengrund Eigengut des Domstifts zu Speyer und Lehen der Herren von Handschuhsheim sei. Auch bei der Eröffnung des Landspruchs sei der Familie das Gut zugewiesen worden. Kurfürst Friedrich bekundet, sich nunmehr mit den Adligen dahin vertragen zu haben, dass er und seine Erben den Salmengrund auf eigene Kosten nutzen und nießen mögen, wofür der Pfalzgraf den Herren von Handschuhsheim jährlich bei der Nutzung der Teiche einen guten Salm in das Schloss Handschuhsheim zu überantworten hat. Der Vertrag soll unschädlich aller Rechte des Stifts zu Speyer sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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