Abt Johannes und der Konvent zu Schuttern beurkunden, daß bei dem Ankauf eines Hofs zu Oberschopfheim zwischen ihm und dem Kloster Alpirsbach verabredet worden sei, daß die seither beim Tode eines Abts von dem alpirsbachischen Hof zu Nordweil und von den Schutterer Gütern zu Malterdingen entrichteten Fälle in Wegfall kommen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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