Gottfried von Berlichingen zu Hornberg und Sebastian Geyer von und zu Giebelstadt (Gibelstat) einigen sich mit ihren Untertanen zu Neunkirchen über deren Pflichten und Dienste dahingehend, daß die Ordnung, die die Sützel gegeben haben, im Kraft bleiben soll. Bezüglich für ihre Herrschaft zu fischen und die Fische drei mal jährlich nach Rossach (Rossa) oder Giebelstadt zu bringen. Die beiden A. sowie die Gemeinde Neunkirchen erhalten je eine Ausfertigung der Urkunde.