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Königliche Verordnung, dass die Stiftsrevenuen, welche den Canonicis zukommen, die das kanonische Alter nach nicht erreicht haben, inzwischen dem Invalidenhause zu Potsdam anheim fallen sollen
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A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 02. Verfassung und Verwaltung des Bistums und Fürstentums >> 02.30. Generalia zu Verfassung und Angelegenheiten der geistlichen Stifter