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Abt Imerius zu Himmelspforte verträgt sich mit Abt Johannes von Bellelay wegen obiger 2 Viernzel Dinkel (vgl. GLA 17/84), die Grieb seit langer Zeit dem Kloster Bellelay gereicht hatte, und auf welche Himmelspforte Anspruch macht, dahin, daß Himmelspforte künftig das eine Viernzel an Bellelay entrichten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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