Zinsbrief
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1160
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
1512 April 24, Samstag nach St. Jergen Tag
Regest: Cyr Rüwlin, auf dem Gaißbüwhel seßhaft, Bürger zu Rewtlingen, bekennt, daß er und seine Erben und nachkommende Inhaber des Zinsgutes dem Jacob Scherer dem jüngeren, auch Bürger zu Rewtlingen, und seinen Erben geben sollen 10 fl rhein. der Stadt Rewtlingen Währung jährl. Zins, alle Jahr auf St. Jergen Tag fällig, aus seinem Baumgarten, den er von Jacob Scherer gekauft hat. Der Baumgarten, ist 10 1/2 Mannsmahd groß und gelegen im Braittart an den Baumgärten der von Rast Sammlung, des Erhart Sluck, des Conlin Waidman und des Hans Becklin selig, des Metzgers. Aus 8 Mannsmahd dieses Baumgartens gehen vormals jährlich 3 Pfund 6 Schilling Heller ewiges Zinses. Die 2 1/2 Mannsmahd sind zinsfrei und der Baumgarten ist weiter niemand haft. Für die 10 fl Zins hat ihm Jacob Scherer an der Kaufsumme 200 fl rhein. abgeschlagen (= abgezogen). Würde eines Jahres die Zinszahlung verzögert, so haben Jacob Scherer oder seine Erben das Recht, das Zinsgut als Unterpfand und, wenn ihnen daran etwas abginge, alles andere liegende und fahrende Gut des jeweiligen Inhabers des Zinsgutes darum anzugreifen bis zu vollkommener Bezahlung des Jahrzinses. Rüwlin und der jeweilige Inhaber des Baumgartens hat das Recht, die 10 fl Zins jederzeit samenthaft (= insgesamt) mit 200 fl rhein. oder allweg 2 fl Zins besonder mit 40 fl, 3 oder 4 oder 5 fl auch besonder auszulösen, also daß allweg (= immer)1 fl Zins mit 20 fl, doch jeweils nicht unter 2 fl, ausgelöst wird. Jedesmal ist der bis dahin verfallene Jahrzins mitzubezahlen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Von diesen hierin verschriebenen 10 fl Gült hat Peter Irgang mit 40 fl Hauptgut 2 fl Zins ausgelöst 1549. -
Von diesen hierin verschriebenen 10 fl Gült hat Ulrich Buol ausgelöst 3 fl 5 Batzen 1564. -
Jacob Schill, Ulrich Buol, Hans Wüest und Jacob Emer und Jacob Gebel als Pfleger der Kinder des Sale Ott.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Von diesen hierin verschriebenen 10 fl Gült hat Peter Irgang mit 40 fl Hauptgut 2 fl Zins ausgelöst 1549. -
Von diesen hierin verschriebenen 10 fl Gült hat Ulrich Buol ausgelöst 3 fl 5 Batzen 1564. -
Jacob Schill, Ulrich Buol, Hans Wüest und Jacob Emer und Jacob Gebel als Pfleger der Kinder des Sale Ott.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen und Siegler: Jacob Becht, alter Bürgermeister, und Michel Decker, Richter zu Rewtlingen
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen und Siegler: Jacob Becht, alter Bürgermeister, und Michel Decker, Richter zu Rewtlingen
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.12.20252029, 12:14 MEZ