Mathis von Sigenow reversiert gegenüber dem Grafen Eberhart von Württemberg und seinem Sohn Ulrich, daß, wenn er die Burgen Hohengeroldseck und Schiltach in seinen Besitz bekäme, das Verfügungsrecht über dieselben den beiden Grafen zustehen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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