Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen stellt dem Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen ein Transsumpt und Vidimus über eine Urkunde der Markgrafen Otto [IV.], Konrad [I.] und Johann [II.] von Brandenburg vom 12. Februar 1301 aus, worin die Markgrafen Otto [IV.], Konrad [I.] und Johann [II.]von Brandenburg bestimmen, dass Gebannte und Geächtete, durch die Stadt und Land Bautzen Schaden und Verluste erlitten haben, verfolgt werden und durch ein Gericht aus Rittern, Vasallen und weiteren Vertretern des Königs gerichtet werden.

Vollständigen Titel anzeigen
Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
Objekt beim Datenpartner
Loading...