Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Sekretär Alexander Bellendörfer über seine Ehefrau einen Bauhof zu Bellheim und Güter in Dorf und Mark zu Bellheim von Hans von Zeiskam und dessen Ehefrau [Else Hart] (+) geerbt hat. Der Pfalzgraf bewilligt auf Bitten Alexanders, aus besonderer Gnade und in Erwartung seiner weiteren treuen Dienste, dass der Hof mit zugehörigen Gütern, Nutzungen, Vieh sowie allem derzeitigen und zukünftigen Zubehör, das Alexander noch von seinen Miterben erwerben mag, erblich bei allen Freiheiten verbleiben soll, so wie sie zuvor Hans von Zeiskam, dessen Ehefrau und ihre Vorfahren genossen haben. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute zu Germersheim sowie Schultheißen, Gericht und Gemeinde zu Bellheim um Beachtung der Freiheiten an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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