Ehegesundheitsgesetz: Bd. 2
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BArch R 3001/20462
BArch R 3001 Reichsjustizministerium
Reichsjustizministerium >> R 3001 Reichsjustizministerium Generalakten, Teil II >> Hauptgebiet 3: Zivilrecht und Zivilrechtsgang, u.a. Gerichtsverfassung >> Materielles bürgerliches Recht >> Familien- und Eherecht >> Eherecht >> Ehegesundheitsgesetz
1936-1944
Enthält u.a.:
Durchführung des Ehegesundheitsgesetzes im Ausland, 1936;
Merkblatt des Reichsgesundheitsamts für Eheschließende;
GStA in Kassel gegen Eheleute Hans und Anna Katzmann.- Urteil des OLG Kassel vom 7. Juli 1938;
OStA gegen Eheleute Bernhard und Wilhelmine Mues.- Urteil des OLG Bremen vom 21. März 1939;
OStA beim LG Bremen gegen Eheleute Karl und Anna Heimroth.- Urteil des LG Bremen vom 2. Sept. 1941;
OStA beim KG Bremen gegen Eheleute Jakob und Irmgard Gürtler.- Urteil des LG Bremen vom 29. Okt. 1941;
Eheleute Friedrich und Hildegard Käppner gegen OStA beim LG Magdeburg.- Urteil des LG Magdeburg vom 1. Juni 1942
Durchführung des Ehegesundheitsgesetzes im Ausland, 1936;
Merkblatt des Reichsgesundheitsamts für Eheschließende;
GStA in Kassel gegen Eheleute Hans und Anna Katzmann.- Urteil des OLG Kassel vom 7. Juli 1938;
OStA gegen Eheleute Bernhard und Wilhelmine Mues.- Urteil des OLG Bremen vom 21. März 1939;
OStA beim LG Bremen gegen Eheleute Karl und Anna Heimroth.- Urteil des LG Bremen vom 2. Sept. 1941;
OStA beim KG Bremen gegen Eheleute Jakob und Irmgard Gürtler.- Urteil des LG Bremen vom 29. Okt. 1941;
Eheleute Friedrich und Hildegard Käppner gegen OStA beim LG Magdeburg.- Urteil des LG Magdeburg vom 1. Juni 1942
Reichsjustizministerium (RJM), 1877-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:49 MESZ