Propst Christoph von Ellwangen belehnt Hans Johann von Hürnheim zu Hochaltingen und Wöllsein mit Schloss Wöllstein, dem Dorf Abtsgmünd, dem Lehen zu Vorderbüchelberg sowie den Gütenr bei Hohen- und Niederaltheim, Röttingen und Balzheim, welche Lehen durch den Tod Rudolfs von Hürnheim auf ihn als alleinigen Besitzer gefallen sind.