Die Brüder Siegfried, Konrad und Ernst genannt vom Neuenhaus verschreiben Dekan und Kapitel von Aschaffenburg eine jährliche Gült von 4 Malter Korn aus ihrem Gut zu (Langen-)Selbold bis zu Zahlung der 20 Pfund Heller, die sie dem Stift als Seelgerät für ihren verstorbenen Bruder Hermann, Kanoniker zu Aschaffenburg, schulden, wobei jeder der drei Brüder seinen Anteil selbstständig ablösen können soll.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg