Anspruch auf Rückzahlung einer Obligation über 2000 Rtlr., die die Stadt Essen wegen der Einquartierung von Truppen bei Werner Müntz aufgenommen hatte und für die die Einkünfte der Stadt verpfändet waren. Die Beklagten sehen sich angesichts der schweren Kontributionen und der ständigen Einquartierungen außerstande, den Betrag zurückzuerstatten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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