Das Kloster Frauenalb erteilt der unter der Firma Böhringer, Mayer & Cie. bestehenden Floßgesellschaft in Pforzheim die Erlaubnis, gegen jährliche Zahlung von 50 Gulden und unter gewissen Auflagen ihr Holländerholz durch Frauenalber Gebiet auf der Meisenbach und der Alb zu flößen.