Konrad gen. von Ampen (Andepen) und sein Sohn Albero gen. Cloyt überlassen zu ihrem Seelenheil Kloster Bredelar ihren Zehnten in Kellinghausen (Kellinchuosen) bei Rüthen (Ruoden) zu Eigentumsrecht, leisten Währschaft und bestimmen, daß der Konvent auf Epiphanias und Allerheiligen 1 Mark Soester Währung aus den Einkünften des Zehnten zu einem ewigen Gedächtnis verwenden solle. Feria secunda proxima post festum Palmarum