Johann Fusinger, Ammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts in Ulm im Streit zwischen den Gebrüdern Johann und Ulrich Strölin von Böfingen ("Befingen") [Stadt Ulm] und ihrem Fürsprecher Hartmann Ehinger auf der einen Seite sowie Georg Weiß ("Wyss") mit seinem Fürsprecher Johann Stoklin auf der anderen Seite wegen der Nutzung einer Au in Böfingen. Nach Anhörung der Parteien und Begutachtung und Untersuchung der von ihnen vorgelegten Beweismittel erklären die Richter Hartmann Ehinger, Johann Stoklin, der Bürgermeister Ludwig Krafft, Kräftlin Krafft, Peter Löw ("Leo"), Johann Gessler, Otto Rot von Hüttisheim ("Hittishain") [Alb-Donau-Kreis], Johann Strölin auf dem Hof [Weinhof], Heinrich Besserer, Heinrich Gienger und Eberhard Schleicher, dass die Gebrüder Strölin mit einem Eid beschwören sollen, dass die strittige Au ihr Eigentum ist. Daraufhin sprechen sie diese den Gebrüdern zu und weisen die Ansprüche des Beklagten ab.