Bürgermeister und Rat der Stadt Nuremberg beurkunden, dass sie der Äbtissin Caritas Birckheimerin und dem Konvent des St. Klara-Klosters das Eigentum an Wiesland zum Lichtenhof gelassen haben und richten dem Kloster einen Geldbezug aus für den Fall letzteres an Nürnberg das Eigentum bzw. den Zinsbezug aus einem Haus in der Nunnengassen, jetzt in unser und gemeinen Stat Hof die Pewnt genannt, innerhalb des Frawenthores gelegen, dann aus dem früheren Stadel, jetzt unser gemeiner Stat Waidhaus, dann aus drei Häusern unter einem Dach an der Kyenergassen gelegen und aus einem Stadel, im Besitz Cunrat Glockengiessers überläßt. - Siegler: die Stadt Nuremberg.
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Bürgermeister und Rat der Stadt Nuremberg beurkunden, dass sie der Äbtissin Caritas Birckheimerin und dem Konvent des St. Klara-Klosters das Eigentum an Wiesland zum Lichtenhof gelassen haben und richten dem Kloster einen Geldbezug aus für den Fall letzteres an Nürnberg das Eigentum bzw. den Zinsbezug aus einem Haus in der Nunnengassen, jetzt in unser und gemeinen Stat Hof die Pewnt genannt, innerhalb des Frawenthores gelegen, dann aus dem früheren Stadel, jetzt unser gemeiner Stat Waidhaus, dann aus drei Häusern unter einem Dach an der Kyenergassen gelegen und aus einem Stadel, im Besitz Cunrat Glockengiessers überläßt. - Siegler: die Stadt Nuremberg.
StAN Rst. Nürnberg, Klarenamt, Kloster St. Klara, Urkunden 276
5.3 a Reichsstadt Nürnberg, Klarenamt, Kloster St. Klara, Urkunden
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1506 Oktober 10
Ausf., Pergament; mit einer Kopie; das Siegel hängt an.
Urkunden
deutsch
Originaldatierung: gegeben am Sambstag nach Sannd Dionisientag ao 1506.
Pirckheimer, Caritas (Äbtissin des St. Klara-Klosters N)
Glockengießer, Konrad
Lichtenhof (Nürnberg)
Nürnberg, Nonnengasse
Nürnberg, Peunt
Nürnberg, Frauentor
Nürnberg, Waidhaus
Nürnberg, Kyenergasse
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:52 MESZ
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