Bischof Sixtus von Freising u. das Kloster Schlehdorf einerseits, Abt u. Konvent des Klosters Benediktbeuren andererseits einigen sich dahin, dass - entsprechend dem Schiedsspruch der Äbte zu Weihenstephan u. Andechs u. des Pflegers von Tölz, Caspar Wintzer - der Eisbruch am Velach nur den erstgenannten beiden Kontrahenten zustehen, auf dem Sibelsee aber das Kloster Benediktbeuren, außer wenn Eis darauf ist, mit Netzen fischen lassen darf; S 1: Bischof Sixtus von Freising; S 2: Propst von Schlehdorf; S 3: Abt von Benediktbeuren; S 4: Konvent von Schlehdorf; S 5: Konvent von Benediktbeuren

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv