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König Maximilian erteilt den Herzögen Wilhelm von Jülich und Johann von Kleve, zufolge des für sich und seinen Sohn, Herzog Philipp von Burgund, zur Eroberung des Herzogtums Geldern mit denselben eingegangenen Bündnisses, Auftrag und Vollmacht, im Verein mit Herzog Albrecht von Sachsen, welchem er die Leitung des Krieges übertragen, mit dem von Egmont und den geldrischen Städten auch in gütliche Unterhandlung sich einzulassen, jedoch ohne seine vorherige Zustimmung nichts definitiv zu beschließen. d. Freiburg, Samstag vor Johannstag Bapt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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