Der Mönninghof (Munnecking-, Munckinck-) zu Oldenzaal war an die Brüder Bernd und Hermann von Westerholt, Söhne Burchards, ausgegeben gegen eine jährliche Pacht von zwölf Goldgulden. Damit nach dem Tod des überlebenden Hermann zur Keppel zwischen seinen Erben und der Abtei kein Streit entsteht, ist vereinbart worden, daß von jetzt ab als Pacht jährlich 20 Enkelgulden gezahlt werden. Nach dem Tod Hermanns geht der Hof an seine Erben, die dann als Pacht vierundzwanzig Goldgulden entrichten. Für die Einräumung des Erbrechts soll Hermann der Abtei 600 Taler zahlen. Jedesmal, wenn eine berechtigte Hand mit dem Hof belehnt wird, soll die Hand durch Zahlung von 60 Reichstalern gewonnen werden. Wenn die 600 Taler bezahlt sind, wird der Vertrag durch eine Siegelurkunde bekräftigt. Bei dieser Vereinbarung waren seitens der Abtei anwesend der Prior Anton, der Kellner Paulus, der Kustos Rabanus und der Senior Stefan, seitens Hermanns die Brüder Hermann von Westerholt zu Westerholt und Bernt von Westerholt, Herr zu Lembeck.