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Die Abtei Knechtsteden, welche dem Kapitel von St. Andreas zu Köln einen Zins von 2 Mark auf ihr daselbst in der Maximinenstraße gelegenes Haus pfandweise verschrieben und dessen Besitz wegen versäumter Zinszahlung verwirkt hatte, vergleicht sich mit dem Kapitel dahin, dass diesem das Haus als Eigentum belassen bleibt und nunmehr von ihr gegen eine dem Zins gleichkommende Abgabe von 2 Mark jährlich in Pacht genommen wird. Datum et actum anno domini Millesimo trecentesimo vicesimo tertio in die b. Gertrudis virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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