Werden.-Clemens August Stephan Maria Freiherr von Kerckerinck zur Borg bekundet, dass Abt Anselm nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt und nach des Ausstellers erlangter Großjährigkeit ihn zu Dienstmannsrecht mit den Lehngütern Jockwick und Moselers Kotten im Hochstift Münster in den Kirchspielen Roxel und Albachten belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Johann Martin Schmitz, Appellations-Kommissars des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten