Vor den Richtern des Mainzer Stuhls verspricht Kuno "Halppir", Ritter von Gießen ("Gyssen"), der Äbtissin und dem Konvent von Altmünster, Ord. Cist, alle Besthäupter ("optimalia capita"), die er im Dorfe Großen-Linden ("Linden") erhoben, bis zum nächsten Walburgisfeste zu ersetzen und die Klosterrechte ohne Einspruch des Schultheißen wiederherzustellen. Er gelobt bei Nichteinhaltung dieser Zusage die Exkommunikation auf sich zu nehmen. Die Lehengüter, die er in Großen-Linden ("Linden") vom Kloster erhalten hat, kehren nach seinem und seiner Ehefrau Tod ans Kloster zurück. " Actum a.d. M°CCCVII, II. Kal. Februarii".