1322 Juni 19. Edelherr Simon [I.] zur Lippe beurkundet, dass vor ihm eine Sühneleistung stattgefunden habe zwischen dem Rat der Altstadt Lemgo und dem Knappen Johann von Milse auf der einen, den Brüdern Johann, Heinrich und Dietrich Schorsthene auf der anderen Seite. Die Brüder hätten schriftlich und öffentlich geschworen, dass sie die Gefangenhaltung ihres Onkels Johann von Milse und alles, was sie ihm zugefügt hätten, bereuten und büßten. Sie wollten ihm und der Stadt nie wieder Unrecht zufügen. Sie wollten für das Seelenheil der Lemgoer, die durch sie getötet seien, innerhalb eines Jahres centum claustrorum confraternitatem et totidem missas anordnen. Sie wollten ein Jahr lang weder die alte noch die neue Stadt Lemgo betreten, andernfalls sie ergriffen und gerichtet werden sollten als hätte die Sühne nicht stattgefunden. Danch aber solle der Rat ihnen den Zutritt gestatten, falls der Edelherr, seine Söhne und Ritter sich für sie verwenden würden. Die Sühne ist auch von Rat und Gemeinheit beschworen worden.
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1322 Juni 19. Edelherr Simon [I.] zur Lippe beurkundet, dass vor ihm eine Sühneleistung stattgefunden habe zwischen dem Rat der Altstadt Lemgo und dem Knappen Johann von Milse auf der einen, den Brüdern Johann, Heinrich und Dietrich Schorsthene auf der anderen Seite. Die Brüder hätten schriftlich und öffentlich geschworen, dass sie die Gefangenhaltung ihres Onkels Johann von Milse und alles, was sie ihm zugefügt hätten, bereuten und büßten. Sie wollten ihm und der Stadt nie wieder Unrecht zufügen. Sie wollten für das Seelenheil der Lemgoer, die durch sie getötet seien, innerhalb eines Jahres centum claustrorum confraternitatem et totidem missas anordnen. Sie wollten ein Jahr lang weder die alte noch die neue Stadt Lemgo betreten, andernfalls sie ergriffen und gerichtet werden sollten als hätte die Sühne nicht stattgefunden. Danch aber solle der Rat ihnen den Zutritt gestatten, falls der Edelherr, seine Söhne und Ritter sich für sie verwenden würden. Die Sühne ist auch von Rat und Gemeinheit beschworen worden.
01.01.01 U, U_0025
01.01.01 U [S 1] 01 Urkunden
[S 1] 01 Urkunden >> 01 Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt) - Haupturkundenarchiv >> Urkunden 1301 - 1350
1322.06.19
Schlagwort: Schlichtungen, Vergleiche, Rezesse
Darin: Regest: Hans-Peter Wehlt; Color-Negativ in Bestand N 7
Enthält: Ausf., Perg., lat., das angeh. Sg. abgerissen, LR 671, LR NF, Hoppe (Transkription)
Darin: Regest: Hans-Peter Wehlt; Color-Negativ in Bestand N 7
Enthält: Ausf., Perg., lat., das angeh. Sg. abgerissen, LR 671, LR NF, Hoppe (Transkription)
Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt)
Archivale
Edition / Literatur: Gerlach, Archidiakonat, S. 191
Aussteller: Urkundenaussteller: Edelherr/Graf/Fürst zur Lippe
Aussteller: Urkundenaussteller: Edelherr/Graf/Fürst zur Lippe
1322
Altstadt
Brüder
Brüdern
Danch
Dietrich
Edelherr
Gefangenhaltung
Gemeinheit
Heinrich
Jahr
Jahres
Johann
Juni
Knappen
Lemgo
Lemgoer
Lippe
Milse
Onkels
Rat
Ritter
Schorsthene
Seelenheil
Seite
Simon
Söhne
Stadt
Sühne
Sühneleistung
Unrecht
Zutritt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:08 MEZ
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