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Vollmacht der Stadt Wisby für Goswin den Erghesten zum Empfang von 87 Mark für den Wisbyer Bürger Otto von Dülmen aus der Hand von Segebodo mit der Vust, Bürger zu Soest
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Vollmacht der Stadt Wisby für Goswin den Erghesten zum Empfang von 87 Mark für den Wisbyer Bürger Otto von Dülmen aus der Hand von Segebodo mit der Vust, Bürger zu Soest
Stadtarchiv Soest, Bestand A (1166-1750) >> 3. Beziehungen zu anderen Städten, Ämtern und Gerichten >> 3.3 Abschosssachen >> 3.3.3 Abschosssachen - Specialia