Irrungen und Verträge, Kriegssachen / Ausschreiben Kurfürst Ernsts und Herzog Albrechts zu Sachsen, das Verbot der Ausfuhr von Salz und anderer Waren nach Böhmen, ausgenommen in Austausch für einzuführendes Getreide betreffend, wofür Salz, Heringe, gesalzene Fische etc. nach Böhmen verkauft werden können. Meißen, Mittwoch nach Martini 68 (Fehlt: Kriegsfolge.)

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Sächsisches Staatsarchiv
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