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Bestätigung durch Heinrich und Susanne Hatzige des Verkaufs auf Wiederkauf eines halben Guts in Schlitz mit Einlöseklausel
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Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 5 Familien E >> 5.1 Ebe
1377 Juni 20
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist nach Crists geburt dritzenhundert iar in dem siben und sibentzigesten iare an sonabunde vor sente Iohans tage des tounffers als er geborn wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Hatzige und seine Ehefrau Susanne (Sanne) bestätigen den mit Einverständnis Konrads [von Hanau], Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf eines halben Guts in Schlitz (Slitze) [Gem. im Vogelsbergkrs.] an Johann (Henne) Ebe (Eben) und seine Ehefrau Jutta und bekennen, dass sie dieses Lehen innerhalb von sechs Jahren wieder einlösen müssen, andernfalls ist der Abt berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Simon von Schlitz (Slitz) genannt von Hohenberg (Hoenberg)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.