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Urgichten etlicher Hexen und Unholden zu Reutlingen
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7731
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
(15)65 Juni 2
Regest: I. Bekenntnis der Totengräberin Apolonia Vetter.
1) Vor ungefähr 14 oder 16 Jahr sei der böse Geist zu ihr in ihre Behausung gekommen in schwarzer Kleidung und habe sie angesprochen, mit ihm Unkeuschheit zu pflegen. Das habe sie getan und sich ihm ergeben, damit Gott und seine Gläubigen zu verleugnen, ihnen allen Schaden zuzufügen bewilligt (= sich bereit erklärt). Sie habe diesen ihren Buhlen nachher immer mit dem Namen Gresslin genannt.
2) Der böse Geist habe ihr immer ein Hütlein gegeben, welches sie aufgesetzt habe und alsdann gefahren sei, wohin und worauf sie wollte, mit andern Gespielen (= Genossen).
3) Sie habe gemerkt, die Kinder im Gutleuthaus seien ihr nicht hold. Da habe sie auf Geheiss ihres Buhlen ihnen in das Bad gegriffen und sie verderbt und unmenschlichen Schmerz und Krankheit zugefügt.
4) Sie seien am Mittwoch nach letztvergangenen Ostern hinter der Achel (Achalm) beieinander gewesen. Da habe ihnen der böse Geist grau und schwarz Wasser in Häfelein gegeben mit Anzeigung (= Mitteilung, Aufforderung), sie sollen es ausschütten. Es werde Schnee, Nebel und Reif geben. Das haben sie getan. So seien die Reben erfroren.
5) Sie habe ungefähr vor 2 Monat dem Balthus Lubinger eine Kuh bei ihrem Törlein auf den Rücken geschlagen. Davon sei sie gestorben.
6) Es sei über 3 Jahr her, da hab sie ihren Mann auf Geheiss des Satans seines männlichen Geschlechts beraubt, daß er seither kein Mann sein konnte.
7) Es sei ungefähr 1 Jahr her, da habe das Weib des Heinrich Weiss, des Hausmeisters im Sondersiechenhaus, mit ihrer Magd in die Stadt gehen wollen. Da hab sie ein Steinlein genommen und es dem genannten Weib auf den Rücken ... geworfen, wovon sie lahm wurde.
8) Sie hab ihres Bedünkens, seit sie hinter den Satan (d. h. unter seine Gewalt) kam, alle Hagel und Reifen machen helfen.
9) Sie hab ungefähr vor 3 Jahr Hans Hering ein Kind getötet, welches lang krank gewesen.
10) Sie habe ungefähr vor 3 Jahr einem Knaben der Magd im Sondersiechenhaus an das Knie gegriffen und es gelähmt, welches die Mutter auch noch krank habe.
11) Sie sei oft auf der Scheibe, unter dem Hochgericht und bei der Bläsinsteig gewesen. Daselbst habe sie dann mit ihren andern Gespielen getrunken, gegessen und getanzt und andere Unzucht (= Zuchtlosigkeit, Unfug) getrieben.
12) Die Gürtlerin habe sie, die Totengräberin, mit oftem Anhalten (= häufiger Aufforderung) dahin gebracht, hinter diese schreckliche Handlung zu kommen.
II. Bekenntnis der Anna Missler, Witib des Ochsenhausers.
1) Es sei ungefähr 14 oder 16 Jahr her, da wollte sie gen Kirchentellinsfurt. Im Feld sei der böse Geist zu ihr gekommen und habe sie angesprochen, sie solle sich ihm ergeben, er wolle sie nicht verlassen, sondern helfen, daß sie nicht so arm sei. Das habe sie bewilligt und damit Gott und sein Wort verleugnet, auch alsbald Unkeuschheit mit ihm getrieben. Sie habe ihn immer Caspar genannt. Wenn sie hernach fahren wollte, habe er ihr ein Hütlein gegeben. So hab sie fahren können, worauf und wohin sie wollte.
2) Sie seien oft zur Bläsinsteig, zum Hochgericht und zu andern Orten gefahren, haben dort gegessen und getrunken. Es seien immer noch andere Gespielen dabei gewesen.
3) Sie hab vor etlichen Jahren einem fremden Mann ein Kind umgebracht. Sie wisse nicht, wer er war.
4) Sie hab einen Mann von Kirchentellinsfurt umgebracht. Sie weiß nicht wie er hieß.
5) Sie hab einen Vetter namens Jacob gehabt, der gen Esslingen zog. Den hab sie gelähmt und schließlich getötet.
6) Ungefähr vor 5 Jahr hab sie das Weib des Hans Beckh im Bad gekratzt und sie damit zu einem armen Menschen gemacht. Dazu hab sie am letzten Fastenmarkt dieses Weib wieder im Bad an einem Schenkel versehrt (= verletzt).
7) Vor ungefähr 5 Jahr hab sie dem Ulrich Lamparther eine Kuh umgebracht.
8) Vor ungefähr 2 Jahr hab sie dann Ludwig Thieringer eine Kuh umgebracht.
9) Sie hab die alt Kübelhans(in) um eine Milch angesprochen, was sie ihr abgeschlagen habe. Da hab sie ihr eine Kuh getötet.
10) Vor ungefähr 3 Jahr hab sie dem Jörg Kübelwein ein Roß umgebracht.
11) Vor kurzer Zeit habe sie dem Mathis Nürnberger ein Roß umgebracht.
12) Sie habe eine Geiß auf der Gass gefunden und sie tot geritten. Sie weiß nicht wem sie gehörte.
13) Vor ungefähr 6 Jahr habe sie dem Laserus Staiger eine Kalbel umgebracht.
14) Ungefähr vor 12 Jahr hab sie dem Theis Mayer eine Kuh getötet.
15) Dem Jörg Bauder selig habe sie vor 3 Jahr einen Knaben versehrt, welcher lang lag und siechte.
16) Dem Enderis Schaubegkher habe sie ungefähr vor 3 Jahr einen Knapen (= Knaben oder = Knappen, Gesellen?) versehrt. Er sei aber nicht gestorben.
17) Vor ungefähr 8 Jahren hab sie dem Peter Schaupp ein Kind umgebracht.
18) Ungefähr vor 9 Jahr hab sie die Laur Barbara im Bad angegriffen und sie versehrt über dies, daß sie zuvor auch ein arm Mensch war.
19) Dem Bastin Bugkh hab sie vor einem Jahr ein Kind umgebracht, das 1 1/2 Jahr krank gewesen.
20) Samt ihren Gespielen hab sie am Mittwoch nach letzten Ostern Schnee und Reifen gemacht auf Geheiß und Anreizung des Teufels.
21) Sie seien einmal beieinander in der Friss-Anna Keller gewesen und haben darin gezecht.
22) Sie sei oft mit ihren Gespielen zum Galgen und andern Orten gefahren. Daselbst haben sie immer gegessen, getrunken und getanzt. Sie haben gut gelebt, nur daß sie kein Salz bekommen konnten.
III. Bekenntnis der Elisabeth Viess(in), der Gürtlerin.
1) Ungefähr ein Jahr nach ihres Manns Tod, welcher im Bauernkrieg (= während des Bauernkriegs) starb, sei der Satan zu ihr in das Bett gekommen und hab sie überredet, sich ihm zu ergeben, Gottes Gnad und Barmherzigkeit zu verleugnen; dann wolle er verschaffen, daß sie viel Glück haben müsse. Das habe sie verwilligt und darauf mit ihm Unkeuschheit gepflogen. Hernach sei er alsbald zu ihr in ihr Gärtlein gekommen und habe ihr einen Goldgulden gegeben. Sie habe ihn immer Cunz genannt.
2) Sie hab vor 7 Jahr dem Hans Stainmayer dem Pfauser (= der die Backen aufbläst) ein Kind versehrt, welches noch so arbamselig (= erbärmlich = bemitleidenswert?) lebe, daß man an ihm die Griffe wie in einem Teig noch sehen werde.
3) Sie habe ungefähr vor 1 1/2 Jahr dem Jörg Rall von Eningen ein Roß umgebracht.
4) Sie hab ungefähr vor 13 Jahr dem Bastin Rockenstill ein Kind getötet und vor 6 Jahr ein Kind gelähmt, welches jedoch lebe.
5) Sie hab vor 3 Jahr dem Matheus Klemm eine Kuh umgebracht.
6) Sie hab dem Hans alt Stirm, als er in der Kromergass saß, eine Kuh umgebracht.
7) Sie hab vor 19 Jahr zu Sickenhausen ein Kind getötet.
8) Sie sei hinter die Scheibe auf einer Geiss geritten, die sie auf der Gass aufgefangen. Daselbst habe sie samt ihren Gespielen gegessen und getrunken und mit andern Personen ihr unmenschlich, heillos Wesen getrieben. Da hab das Heuhäuslin 2 Vortänz gehabt.
9) Sie hab dem Hans Seyrer ungefähr vor 5 Jahr eine Kuh umgebracht.
10) Sie hab dem Hans Biderman ein Kind getötet.
11) Sie hab den Schnee und Reifen im letzten Frühling machen helfen.
12) Sie hab im vergangenen Jahr ein Kind zu Betzingen empfangen. Als sie vor das Dorf wieder herauskam, sagte ihr Buhle, sie solle einen Hagel machen. Das habe sie getan, aber der Hagel sei nun über den Wald gegangen und habe keinen Schaden getan.
Auf solche erschrockenliche, unmenschliche und verzweifelte Misshandlungen (= Missetaten) hat der Rat ihnen zu mehr als wohlverdienter Straf und jedermann zu einem abscheulichen (= abschreckenden) Exempel zu Recht erkannt, daß alle 3 obengenannten Personen dem Nachrichter überantwortet, von ihm gebunden, zum Hochgericht hinausgeführt, mit Feuer vom natürlichen Leben zum Tod gerichtet und ihre Leiber zu Pulver (= Staub) und Asche verbrannt werden sollen - alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht. - Vollstreckt am 4. Juni.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf dem Rand: Nachfolgende Personen haben frei offen, außerhalb der peinlichen Frag, nicht einmal, sondern oft bekannt, auch beständig darauf beharrt. Auch ist bei denen, denen sie Schaden zufügten, in Wahrheit befunden worden, daß ihnen dies widerfahren ist.
10 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Der Zusatz auf dem Rand an der Spitze des Schriftstücks, kleine Ergänzungen im Text und das Urteil am Schluß sind von Benedikt Gretzinger I geschrieben, der übrige Text von einer andern Hand.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.