Kurfürst Philipp von der Pfalz überlässt dem Lenhard Viechtberger (Fiechbergern), Bürger zu Amberg, dessen Ehefrau Felicitas und deren Erben die Hammerstätte zu Irlbach an der Vils, wo einst eine Hammermühle war, mit allen Rechten und Zugehörungen gegen einen jährlichen Zins von 20 rheinischen Gulden, der je hälftig zu St. Walpurga [= 1.5.] und St. Michael [= 29.9.] zu entrichten ist. Mit Detailregelungen zu Nutzungsrechten und -einschränkungen, zur verliehenen Strafgewalt über Schmiede-, Dienstleute und Hüttenkapfer, zur Gerichtsbarkeit in Hahnbach, zum Vorbehalt der Gerichtsbarkeit über Unzucht und Unfriede, zur Schirmung durch den Pfalzgrafen. Allgemein werden die Rechte und Gewohnheiten der Hammerleute und Mühlen entlang der Vils verliehen. Den Inhabern wird das Recht eingeräumt, die Hofstätte beliebig zu versetzen oder zu veräußern, solange der Zins gezahlt wird, unbeschadet der fürstlichen Rechte. Der Pfalzgraf will sie dabei so handhaben, wie es vorher der vorgenannte [!] Baumgartner (Paumgartner), seine Ehefrau und seine Erben innegehabt hatten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...