Abt. 174 Landschaft und britische Kronkolonie Helgoland (Bestand)
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Abt. 174
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Herzogtum Schleswig bis 1867
(1618) 1501-1942
Enthält: Verfassung; Gouverneur; Schifffahrt und Handel; Natur; Militär; Fremdenverkehr; Öffentliches Leben; Archiv der Helgoländer Handelskammer 1808-1814 (Teile); Amtsbücher und Protokolle, mehrheitlich ebenfalls aus der britischen Periode ("Blue Books"); Landrechnungen 1500, 1501, 1513, 1520, 1522, 1657-1659, 1680-1807 (mit Lücken); Gerichtsprotokolle ab 1649 (mit Lücken); Schuld- und Pfandprotokolle ab 1705 sowie diverse weitere Protokolle.
Beschreibung: Der Bestand enthält Akten vor allem aus der britischen Zeit.
Geschichte des Bestandsbildners: Durch die Herrschaftsteilung von 1544 fiel die schleswigsche Landschaft Helgoland an den Gottorfer Herzog. Ein Landvogt leitete die örtliche Verwaltung. Von 1684 bis 1689 und ab 1714 gehörte die Insel zum königlichen Landesteil, bevor die englische Besetzung die Insel zu einer britischen Kronkolonie mit eigenem Gouverneur werden ließ. 1890 fiel Helgoland an das Deutsche Reich und bildete fortan eine preußische Landgemeinde. Anfangs zum Kreis Süderdithmarschen gehörig und 1922-1932 sogar einen eigenen Landkreis bildend, ist Helgoland seit 1932 ein Teil des Kreises Pinneberg.
Bestandsgeschichte: Der Bestand ist im Zeitraum zwischen 1909 und 1993 in mehreren Zugängen, teilweise über das Staatsarchiv Hamburg, an das Landesarchiv Schleswig-Holstein gelangt.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 70.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 174 Nr. 1
Beschreibung: Der Bestand enthält Akten vor allem aus der britischen Zeit.
Geschichte des Bestandsbildners: Durch die Herrschaftsteilung von 1544 fiel die schleswigsche Landschaft Helgoland an den Gottorfer Herzog. Ein Landvogt leitete die örtliche Verwaltung. Von 1684 bis 1689 und ab 1714 gehörte die Insel zum königlichen Landesteil, bevor die englische Besetzung die Insel zu einer britischen Kronkolonie mit eigenem Gouverneur werden ließ. 1890 fiel Helgoland an das Deutsche Reich und bildete fortan eine preußische Landgemeinde. Anfangs zum Kreis Süderdithmarschen gehörig und 1922-1932 sogar einen eigenen Landkreis bildend, ist Helgoland seit 1932 ein Teil des Kreises Pinneberg.
Bestandsgeschichte: Der Bestand ist im Zeitraum zwischen 1909 und 1993 in mehreren Zugängen, teilweise über das Staatsarchiv Hamburg, an das Landesarchiv Schleswig-Holstein gelangt.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 70.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 174 Nr. 1
17 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ