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Obligation vom 30. Januar 1782, in der J. F. Kerckerinck, Rezeptor zu Nottuln bezeugt, dass er im Namen der schatzpflichtigen Eingesessenen des Kirchsspiels Nottuln zur Ablösung der 4%igen Schuchtschen Kapitalien vom Stift Nottuln eine Hauptsumme in Höhe von 575 Reichstaler, und zwar 435 Reichstaler in vollwichtigen Pistolen und 140 Reichstaler in bei der Pfennigkammer gangbaren Silbermünzen gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 3% aufgenommen habe. Als Unterpfand dienen Habe und Güter der schatzungspflichtigen Eingesessenen des Kirchspiels. Siegelankündigung und Unterschrift des Ausstellers. Schreiben des D. Kentrup zu Münster an die Nottulner Äbtissin von Decken vom 31. Januar 1782 wegen des Empfangs des Interimsscheins über eine Anleihe des Stifts Nottuln, den folgenden Erhalt der Originalobligation und den Vorschlag, von der Gesamtsumme zu 575 Reichstaler 350 Reichstaler aus dem Dechantenamt des Stifts und 225 Reichstaler aus seinen eigenen Mitteln vorschießen zu wollen, um dafür allein die jährlich anfallenden Zinsen seines Anteils zu genießen. Vermerk des Amtsschreibers Johann Gerhard Hecker zu Nottuln vom 25. April 1785 über die beamten- und gutsherrliche Genehmigung der Schuldverschreibung vom 30. Januar 1782. Rückzahlungsvermerk der Königlichen Regierung zu Münster vom 10. August 1841 über die Rückzahlung eines Kapitals nebst Zinsen in Höhe von 350 Reichstaler Konventionsmünze mit 350 Reichstaler preußisch Kurant

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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