Hans Schellin aus Weinsberg, wegen begangenen Diebstahls, auch unter dem Verdacht weiterer Diebstähle eine Zeitlang zu Weinsberg gef., jedoch auf Fürbitten von Jörg Ritter, Vogt zu Weinsberg, und anderer guter Freunde der verwirkten peinlichen Strafe entledigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Wege über den Rhein zu ziehen und zeitlebens nicht mehr herüberzukommen, und schwört U.